Das aktuelle bestimmenden Thema ist das Corona Virus. Gestern die Schulen, heute die Grenzen zu anderen Ländern und morgen eventuell der eigene Betrieb der geschlossen wird?
Einer unserer angeschlossenen Versicherungen bietet (Stand heute*) noch die Möglichkeit für den sofortigen Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung mit einem sehr weitgehenden Versicherungsschutz* für ausgewählte Betriebsarten (u.a. Ärzte, Gastronomie, etc.) als Ergänzungsdeckung an.
Stand heute kann ich den Unternehmen in der Region noch eine Betriebsschließungsversicherung anbieten, die aktuelle Situation wird täglich neu vom Versicherer geprüft.
Eine Berechnung, ob dies für den eigenen Betrieb versicherbar ist und wenn ja ein dann eventueller Abschluss ist in weniger als 30 Minuten realisiert.
Falls du selber Inhaber bist, kannst du uns gerne kontaktieren unter 05172-9670760 oder 0173-2589306. Wenn du Angestellte/er bist, informiere deinen Arbeitgeber über die Möglichkeit dieser Versicherung.
* Originaltext des Versicherers:
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung, wenn die zuständige Behörde den versicherten Betrieb oder eine Betriebsstätte des versicherten Betriebes zur Verhinderung oder Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserregern beim Menschen schließt. Mit einer seit 01.02.2020 geltenden Verordnung (CorViMV) werden Verdacht bzw. Erkrankung oder Tod in Bezug auf eine Infektion mit 2019-nCoV (SARS-CoV-2) meldepflichtig nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 des IfSG. Die Erkrankung ist auch dann zu melden, wenn der Verdacht bereits gemeldet wurde. Ebenso ist zu melden, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt hat. Der direkte oder indirekte Nachweis von 2019-nCoV (SARS-CoV-2) ist nach § 7 Absatz 1 Satz 1 IfSG meldepflichtig. Damit würde über die Betriebsschließungsversicherung Versicherungsschutz bestehen, vorausgesetzt, die Schließung erfolgt über die zuständige Behörde .
Sofern es zur Isolierung von ganzen Gemeinden aufgrund behördlicher Anordnung zum Quarantänegebiet kommt, ist dies einer Schließung des Betriebes aufgrund behördlicher Anordnung gleichzusetzen. ... Sehen Sie mehr